Yardstick

Allgemeines

Das Yardsticksystem ermöglicht es, Regatten mit Beteiligung verschiedener Bootsklassen zu werten. Die unterschiedlichen Leistungspotentiale der einzelnen Boote werden durch die Yardstickzahl ausgeglichen. Je grösser das Geschwindigkeitspotential eines Bootes, desto kleiner die Yardstickzahl und folglich desto grösser sein Handicap.

Das Yardsticksystem basiert auf Ausgleichszahlen, die aus den gegebenen technischen Daten des Bootes, aus dem Vergleich mit anderen Booten und aus Regattaresultaten ermittelt werden. Da die Boote nicht vermessen sind, eignet sich Yardstick vorallem für Clubregatten.

Die Yardstickzahlen werden von der Yardstickkommission von SWISS SAILING vor jeder Saison überarbeitet. Die aktuellen Zahlen einer Vielzahl von Serienbooten entnehmen Sie dieser Internetseite.
Diese Zahlen beziehen sich auf folgende Konfiguration der Boote :

  • Ausbau und Ausrüstung nach Klassenvorschrift und Werftstandard
  • Grösstes Vorsegel mit maximal 50% Überlappung
  • Spinnakerfläche gemäss folgender Berechnungsformel :
    Seitenliek-Länge (SL) x grösste Breite (SMW) x 0.95m

Zuteilung einer Yardstickzahl

Für die in der Tabelle nicht aufgeführten Bootstypen und Einzelbauten sowie bei Änderungen an Rumpf, Rigg oder Segeln muss eine neue Yardstickzahl beantragt werden.
Ein Mitglied der Yardstick-Kommission (s.u.) gibt ein Antragsformular ab, welches ausgefüllt und zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden muss :

  • Werftprospekte
  • Konstruktionspläne
  • Klassenvorschriften



Zuständige Kommissionsmitglieder

Präsident: Peter Burger 
Mitglieder: Jean-Pierre Dürr, Jonas Panacek und Felix Schneider

Bearbeitungsgebühr : Fr.40.- Antragsformular

Klassement

Berechnete Zeit (in Sek.) = gesegelte Zeit (in Sek.) x 100 / Yardstickzahl

Vermessungskontrollen und Proteste

Als Vermessungsnachweis gelten die Angaben der aktuellen Yardsticktabelle von Swiss Sailing (unter Einhaltung der Klassenvorschriften) oder die Bestätigung über den individuellen Yardstickwert.

  • Der Wettfahrtausschuss, das Schiedsgericht oder der Wettfahrtleiter sind befugt, durch Losentscheid oder bei Protest Nachprüfungen auf Übereinstimmung der Segelmasse vorzunehmen.
  • Zur Überprüfung der Segelmasse kann der Wettfahrtleiter einen unbeteiligten Segler bestimmen.
  • Ergänzend zu den WR ist der Wettfahrtausschuss oder das Schiedsgericht befugt, Strafen mit Protestverhandlung gegen eine Yacht auszusprechen, wenn ein Vermessungsprotest vorliegt.

Ist kein Wettfahrtausschuss bzw. kein Schiedsgericht für die Regatta gebildet, geht die Befugnis auf den Wettfahrtleiter über.

Kontakte

Sarnen
WSCO
National Measurer, Yardstick Präsident, National Measurer, Président Yardstick
Bösingen
CVE,WSCM
Yardstick Kommission, National Judge, Commission Yardstick, National Judge, 2
Zürich
ZSC
National Measurer, Yardstick Kommission, National Measurer, Commission Yardstick
Wetzikon
SCaP
National Measurer, National Delegate, Yardstick Kommission, National Measurer, National Delegate, Commission Yardstick

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