Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen und Dokumente zum Thema Covid-19. Es hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt: Eine solche Situation lässt sich nur mit diszipliniertem und solidarischem Verhalten aller meistern. Deshalb appellieren wir an unsere Mitglieder, die geltenden Massnahmen weiterhin einzuhalten und sich verantwortungsbewusst zu verhalten. Für Ihre Unterstützung und Ihr Mitmachen danken wir Ihnen herzlich.
Aktuell
(Update vom 13. September 2021)
Ab heute gilt innerhalb von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie für Aktivitäten von Sport- und Kulturvereinen eine Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren. Die Einführung der generellen Zertifikatspflicht für Anlässe in Innenräumen hat folgende Auswirkungen auf Segelveranstaltungen resp. Segelaktivitäten.
- Grundsätzlich: Wenn eine Zertifikatspflicht besteht, gilt keine Maskenpflicht mehr.
- Die Zertifikatspflicht gilt für alle Aktivitäten von Sportvereinen in Innenräumen (Vereinsanlässe, Generalversammlungen, etc.)
- Ausnahme: Finden die Indoor-Aktivitäten in beständigen Gruppen von bis zu 30 Personen statt, ist kein Zertifikat nötig. Es gilt aber weiterhin Maskenpflicht, sofern die erforderlichen Abstände nich eingehalten werden können.
- Die betroffenen Betriebe bzw. die Organisatoren haben die Aufgabe, die Covid-Zertifikate von Teilnehmenden, Gästen zu überprüfen.*
- Betreffend die Zertifikatspflicht für freiwillige Helfer*innen an Vereinsanlässen (indoor wie outdoor) bitten wir Sie, das aktualisierte «Q&A Covid-19 nationale Vorgaben für den Sportbetrieb» zu konsultieren.
Wie werden die Covid-Zertifikate überprüft?
Zur Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung.
Die «COVID Certificate Check»-App kann analog der «COVID
Certificate»-App von allen im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery kostenlos heruntergeladen werden.
Weiterführende Informationen:
- Infographik (PDF, 2 MB)
- FAQ Ausweitung Zertifikatspflicht (PDF, 106 kB)
- FAQ Prüfung der Covid-Zertifikate (PDF, 94 kB)
- Covid-19-Verordnung besondere Lage (PDF, 498 kB)
- Musterkonzept Trainings- und Wettkampfbetrieb (gültig ab den 13.09.2021)
Falls Sie spezifische Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an covid-19@swiss-sailing.ch
Wichtig: Die Kantone können die Massnahmen des Bundes jederzeit verschärfen und entsprechend härtere Vorgaben vorsehen. Informationen zu den kantonalen Massnahmen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Kantons oder hier.
Weiterführende Informationen und hilfreiche Links
KAMPAGNE #BLEIBIMVEREIN – JETZT ERST RECHT!
Die aktuelle Coronakrise ist für die Sportwelt weiterhin eine grosse Herausforderung. Viele der rund 19'000 Sportvereine in der Schweiz mussten ihre Angebote mit Auftreten der zweiten Welle wieder einschränken oder gar einstellen, was die existenzbedrohliche Lage weiter verschärft.
Kurzarbeitsentschädigung für Sportvereine (Q&A)
Darf auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag Kurzarbeit beantragt werden? Wie sind die Voraussetzungen für einen Antrag, wenn die behördlichen Vorgaben einen normalen Trainings- und Wettkampfbetrieb verunmöglichen oder stark einschränken? Swiss Olympic hat in einem Q&A Antworten und Informationen zu solchen Fragen zusammengestellt. Das Q&A wird laufend ergänzt.
Archiv
(Update vom 25. Juni 2021) Der vom Bundesrat festgelegte jüngste Öffnungsschritt hat auf den Sport positive Auswirkungen. Vieles wird wieder möglich sein: Volle Ausnützung der Kapazität von Sporteinrichtungen, die Aufhebung der aktuell bestehenden Beschränkungen von Gruppengrössen beim Sport, Aufhebung der Maskenpflicht beim Sport, keine Beschränkungen der Publikumszahl bei Anlässen mit Covid-Zertifikat.
Nachfolgend die wichtigsten Lockerungen, die auch den Segelsport betreffen:
- Sportaktivitäten: Es kann sowohl drinnen wie draussen auf das Tragen einer Maske und die Abstandswahrung verzichtet werden (gem. Art. 20 der Covid-19-Verordnung besondere Lage). Auch gibt es keine Kapazitätsbeschränkung mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
- Es wird nicht mehr zwischen Alters- oder Niveau-Gruppen unterschieden; es gelten für alle Personen die gleichen Regelungen im Sport.
- Vereinsaktivitäten: Vereinstreffen, Generalversammlungen oder andere Clubanlässe gelten als Veranstaltungen. Es gelten somit die gleichen Obergrenzen wie an anderen Veranstaltungen:1000 Personen insgesamt bei Sitzpflicht; 250 Vereinsmitglieder innen/ 500 aussen, wenn man sich frei bewegt. Im Innern gilt weiterhin Maskenpflicht, und der Abstand muss soweit möglich eingehalten werden. Zudem muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden.
- Trainingsgruppen ab 6 Personen (inkl. Leiterpersonen) müssen nach wie vor ein Schutzkonzept haben. (gem. Art. 10 und 20 (sportspezifisch) der Covid-19-Verordnung besondere Lage).
Ab 31. Mai sind Regatten mit bis 50 Personen möglich
(Update vom 26. Mai 2021) Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 26. Mai 2021 weitgehende Lockerungen bekanntgegeben. Der für uns wichtigste Punkt betrifft die Erhöhung der Teilnehmerzahlen bei Wettkämpfen im Breitensport von bislang 15 auf 50 Personen. Damit kommt der Bundesrat dem Begehren, das eine Reihe Sportverbände auf Initiative von Swiss Sailing vergangene Woche in einem Schreiben an den Bundesrat gefordert hatten, zumindest teilweise entgegen.
- Medienmitteilung BAG (26. Mai 2021)
- Medienmitteilung Swiss Olympic (26. Mai 2021)
- Plakat aktuelle Massnahmen (PDF)
- Zum Covid-19-Dossier Swiss Olympic
(Update vom 14. April 2021) Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Eine dieser Lockerungen betrifft auch den Breitensport:
Ab Montag 19. April 2021 sind Wettkämpfe für Erwachsene im Amateurbereich wieder möglich – und damit grundsätzlich auch Regatten*. Ebenfalls zugelassen sind Treffen von Vereinsmitgliedern bis 15 Personen, also Generalversammlungen oder ähnliche Vereinsaktivitäten, unter der Voraussetzung eines Schutzkonzepts und der Maskenpflicht.
Die wichtigste Änderung im Sportbereich betrifft somit den Breitensport für Personen mit Jahrgang 2000 und älter: Die Vorgaben für sportliche Aktivitäten werden für Personen mit Jahrgang 2000 und älter gelockert und sind fortan für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen in Innenräumen und Aussenbereichen eingeschränkt möglich. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Umständen zulässig.
- Siehe dazu auch die Medienmitteilung von Swiss Olympic: «Eine gewisse Erleichterung für den Sport»
- Siehe dazu auch das FAQ BASPO: «Was gilt im Sport ab dem dritten Öffnungsschritt vom 19. April 2021?»
(Update 9. März 2021) Die bestehenden Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden erweitert: Ziel ist es, günstige Bedingungen für die Impfkampagne in den kommenden Monaten zu erhalten.
Einzige Lockerungsmassnahme: Mit Blick auf das Osterwochenende hat der Bundesrat die Zahl der Personen (einschliesslich Kinder), die sich mit Familie und Freunden in geschlossenen Räumen treffen dürfen, auf 10 statt bisher 5 festgelegt. Es sollte jedoch mit grosser Sorgfalt vorgegangen werden und es wird empfohlen, die Anzahl der beteiligten Haushalte zu begrenzen. Darüber hinaus ist es wichtig, vor diesen privaten Treffen die Möglichkeit eines kostenlosen Tests zu nutzen.
Weitere Informationen zur aktuellen Situation finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrats (PDF, 129 kB, 19.03.2021).
(Update 24. Februar 2021) Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen.
Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien sind ab 1. März wieder zugänglich - mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.
Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind in dieser Altersklasse auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt
(Update 22. Dezember 2020) Die Anpassungen der Covid-19-Verordnung vom 18. Dezember durch den Bundesrat haben weitere Auswirkungen auf den Sport. Am stärksten betroffen ist der Breitensport. Sportbetriebe müssen geschlossen werden und Sportaktivitäten in Innenräumen sind untersagt. Ausgenommen von der Schliessung sind Skigebiete und andere Anlagen im freien Gelände (u.a. Bike-Strecke, Vita-Parcours. Weiterhin zulässig sind Einzelsportarten wie z.B. Joggen, Radfahren oder Gruppentrainings bis maximal 5 Personen im freien Gelände.
Der Leistungssport wird durch die neuen Massnahmen kaum weiter eingeschränkt; sowohl Trainings wie auch Wettkämpfe sind für Leistungssportler*innen nach wie vor möglich. Für Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag ist ein Training (indoor und outdoor) weiterhin möglich; Wettkämpfe sind weiterhin nicht erlaubt. Kantonale Unterschiede bleiben auch mit den neuen nationalen Vorgaben bestehen. Die Kantone verfügen über die Kompetenz, strengere Auflagen zu definieren oder bei Erreichung von klaren Kriterien in gewissen Bereichen auch Lockerungen zu beschliessen oder Ausnahmen zu bewilligen.
Swiss Olympic hat die Unterlagen (Übersicht nationale Vorgaben), Links zu den kantonalen Vorgaben, Q&A) auf seiner Website angepasst und verweist auf die weiteren, hilfreichen Informationen von BAG und BASPO.
(Update 31. Oktober 2020) Durch den Bundesratsentscheid vom 28.10.2020 sind bei Verbänden, Vereinen, Organisatorinnen und Organisatoren sowie bei Sportlerinnen und Sportler zahlreiche Fragen entstanden. In diversen Experten- und Arbeitsgruppen (u.a. mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG und den Kantonen) klärt Swiss Olympic aktuell die vielen offenen Punkte und diskutiert vor allem auch gewisse Definitionsfragen (z.B. Kontaktsportart, Profiligen, etc.).
- Entsprechende Dokumente und ein Q&A werden auf der Homepage von Swiss Olympic fortlaufend publiziert und ergänzt.
(Update 29. Oktober 2020) Der Bundesrat hat am Mittwoch, 28. Oktober 2020 weitere einschneidende Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Diese haben ebenfalls einschneidende Auswirkungen auf den Sport in der Schweiz. Da der Regattabetrieb in der Schweiz aber praktisch überall in der Winterpause ist, ist der Einfluss auf den Segelbetrieb auf hiesigen Gewässern minim. Zudem sind unsere Trainingsgruppen normalerweise kleiner als 15 Personen, so dass auch hier zurzeit keine weiteren Einschränkungen gelten*.
- Bitte beachten Sie dazu auch die folgende Information "Was im Sport noch möglich ist" des Bundesamts für Sport BASPO
- *Bitte beachten Sie, dass in einzelnen Kantonen strengere Regeln gelten können.