Covid-19 Stabilisierungspaket 2021 / Phase 2
Ursprünglich umfasste das «Stabilisierungskonzept 2021» zwei Phasen: eine erste Periode vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 und eine zweite vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.
Das «Stabilisierungskonzept 2021 / Phase 2» wurde nun jedoch insofern angepasst, als dass die Phase 2 vorgezogen wird und neu eine Phase 3 vorgesehen ist:
1) Anträge bis am 20. November 2021 umfassen Nettoschäden gemäss Konzept für die Periode vom 1. Januar 2021 bis zum 31. August 2021
2) Anträge bis am 10. Januar 2022 umfassen Nettoschäden gemäss Konzept für die Periode vom 1. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021
Swiss Olympic hat am 6. Oktober 2021 über die Modalitäten der Phase 2 des Stabilisierungspakets 2021 orientiert. Wir haben in der Folge umgehend sämtliche Unterlagen zur erneuten Antragsstellung für die Phase 2 vorbereitet und von Swiss Olympic genehmigen lassen. Zudem haben wir alle strukturrelevanten Organisationen über das weitere Vorgehen schriftlich informiert.
Was Sie in der zweiten Phase tun müssen
Bitte reichen Sie uns die beiden Formulare «Beitragsgesuch» und «Schadenmeldung» mitsamt den benötigten Beilagen zur Dokumentation bis spätestens am 20. November 2021 ein. Wir werden die Gesuche umgehend prüfen und alle Anträge, die den Vorgaben entsprechen, konsolidiert per 30. November 2021 an Swiss Olympic weiterleiten. Nach Prüfung und Freigabe durch Swiss Olympic werden wir Ihnen eine Leistungsvereinbarung zusenden. Diese bildet die vertragliche Grundlage zur Auszahlung der Unterstützungsgelder voraussichtlich im Dezember 2021.
(Für die dritte Phase erhalten die Anspruchsberechtigten im November 2021 ein separates E-Mail. Grundsätzlich wird der Prozess aber analog der ersten und zweiten Phase sein.)
Alle aktuellen Informationen und relevanten Dokumente im Zusammenhang mit dem Stabilisierungspaket 2021 / Phase 2 finden Sie nachfolgend:
0_Stabilisierungkonzept_Swiss_Sailing_2021_Phase_2.pdf
PDF / 705 kB
1_Covid19_Stabi-Konzept_Vorgehen_2021_Phase_2.pdf
PDF / 489 kB
2_Factsheet_Stabilisierungspaket_2021.pdf
PDF / 155 kB
3_Beitragsgesuch_zur_Auszahlung_eines_Covid19_Bundesbeitrages_2021_Phase_2.docx
DOCX / 53 kB
4_Schadenmeldung_Covid19_2021_Phase_2.xlsx
XLSX / 46 kB
5_Leistungsvereinbarung_Covid19_Bundesbeitrages_2021_Phase_2.docx
DOCX / 55 kB
Hinweis:
Im «Vorgehen» sind die wichtigsten Eckdaten aufgeführt. Das «Factsheet Stabilisierungspaket» von Swiss Olympic bietet Ihnen ein Übersicht über die Faktoren, welche zur Berechnung des Nettoschadens herangezogen werden dürfen.
Wichtig zu wissen:
Falls Sie per 20. November 2021 keinen Schaden anzumelden haben und/oder die notwendigen Unterlagen bis dahin nicht bereitstellen können, kein Problem. Der Nettoschaden für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. August 2021 findet auch in der dritten Phase (rückwirkend) Berücksichtigung.
Bei Fragen stehen wir gerne per E-Mail an covid-19(at)swiss-sailing.ch zur Verfügung.