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Nachwuchsförderung

Eine qualitativ hochstehende Nachwuchsförderung bildet die Grundlage für zukünftige Erfolge an Olympischen Spielen, Paralympics, Welt- und Europameisterschaften. Die Basisarbeit dazu leisten die nationalen Sportverbände. Dazu stehen ihnen verschiedene Dienstleistungen von Bund und Kantonen, Swiss Olympic und der Stiftung Schweizer Sporthilfe zur Verfügung. 

Um von diesen Dienstleistungen profitieren zu können, müssen die Verbände über ein leistungsorientiertes Nachwuchsförderkonzept verfügen. Auch Swiss Sailing verfügt als Mitglied von Swiss Olympic über den Zugang zu spezifischen Fördermittel. Diese werden an die «Trägerschaften»  weitergeleitet.

Das Ziel der Nachwuchsförderung (kurz NWF) seitens Swiss Olympic ist die weitere Professionalisierung der Nachwuchstrainer*innen auf nationaler und regionaler Stufe. Deshalb beteiligt sich Swiss Olympic u.a. subsidiär an den Personalkosten der Nachwuchstrainer NWF der eingestuften Sportarten, welche über ein von Swiss Olympic bewilligtes Leistungsportförderkonzept verfügen und durch eine PISTE-Selektion Talentcards auslösen.

Wie werden Sie zu einer Trägerschaft im Sinne von «NWF»?

Zu einer Trägerschaft im Sinne von «NWF» werden Sie, wenn der unterstützungsberechtigte Trainer folgende Aktivitäten für Athlet*innen mit Swiss Olympic Talent Card National oder Regional ausübt:

  • Nachwuchs-Trainings und Trainingslager
  • Wettkämpfe
  • PISTE-Tests/Tagungen
  • Athletengespräche
  • Elterngespräche
  • Gespräche Karriereplanung

Wichtig: Reine administrative Unterstützung, Umfeldmanagement (z.B. Koordination Soziales/Schule) oder auch Tätigkeiten im Elite-Bereich lösen keine Unterstützungsbeiträge aus. 

Welche Voraussetzungen müssen unterstützungsberechtigte Trainer*innen erfüllen?


Abschluss als Berufstrainer (bestandene Berufsprüfung Trainer*in Leistungssport oder Spitzensport SBFI oder entsprechende Äquivalenzen) sowie Trainer mit einer entsprechenden von der Trainerbildung Schweiz vergebenen Äquivalenz.

Anstellung oder Mandat bei einer NWF-Trägerschaft zu mindestens 30 Stellenprozent (und mindestens CHF 78'000 Jahreslohn bei 100%-Anstellung).

Die unterstützten Tätigkeiten können den «Ausführungsbestimmungen Nachwuchstrainer National und Regional» entnommen werden. (ACHTUNG: Neue AB’s für 2022ff.)

  • Antragsformular für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen (Äquivalenzen)
  • Lebenslauf (ergänzend zum Antragsformular)
  •  Praxisnachweis (ergänzend zum Antragsformular)

Weitere Informationen

Nachfolgend finden Sie weitere hilfreiche Informationen zu spezifischen Themen im Zusammenhang mit der Nachwuchsförderung:

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