- Die Informationen auf dieser Seite entsprechen den aktuellsten verfügbaren Informationen. Im Zweifelsfall sind die Weisungen der Kantone massgebend!
- Hintergrundinformationen bei der EAWAG
Übersicht
Übersicht der SMRP in Schweizer Kantonen
Kanton | Einführung | Besonderheiten |
---|---|---|
Zentralschweiz (Nidwalden, Obwalden, Luzern, Schwyz, Uri, Zug) | August 2024 | Einheitliche Online-Meldeplattform; Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel. |
Bern | 23. September 2024 | Online-Meldung und Reinigung vor Einwasserung erforderlich. |
St. Gallen | 1. April 2025 | Einmalige Selbstdeklaration des Heimgewässers; Bodensee ausgenommen von Reinigungspflicht. |
Zürich | 1. April 2025 | Einmalige Deklaration des Heimgewässers erforderlich. |
Graubünden | 1. April 2025 | Einheitliche Online-Meldeplattform; Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel. |
Glarus | 1. Mai 2025 | Einheitliche Online-Meldeplattform; Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel. |
Pflichten bei Teilnahme an nautischen Anlässen mit Gewässerwechsel
Vor dem Anlass:
- Online-Meldung des Gewässerwechsels
- Schiffstyp bestimmen (A bis D) → entscheidet über Freigabeprozess.
- Reinigungspflicht je nach Schiffstyp:
- Selbstreinigung & Trocknung (Freigabeprozess 1 & 2)
- Reinigung bei autorisierter Stelle (Standardprozess)
Am Tag des Anlasses:
- Vorzeigen der Meldung (PDF mit QR-Code)
- Reinigung bestätigen (Unterschrift & Kontrolle durch geschulte Personen)
- Einwasserungsbewilligung wird automatisch erteilt
Rückkehr ins Heimgewässer:
- Online-Meldung erneut erforderlich.
- Falls SMRP auch im Heimgewässer gilt → Schiff erneut reinigen und bestätigen lassen.
- Neue Einwasserungsfreigabe wird ausgestellt.
Schiffstypen & Freigabeprozesse:
Typ | Beschreibung | Freigabeprozess (Land/Wasser) |
---|---|---|
A | Einfaches Schiff, kein wassergekühlter Motor, keine Kajüte | 1 / 2 |
B | Einfacher Aussenborder, keine Kajüte | 1 / Standard |
C | Sportboote gem. Swiss Sailing (nicht A) | 1 / 2 |
D | Komplexe Schiffe, alles andere | Standard / Standard |
Freigabeprozesse im Überblick:
- Prozess 1:
Selbstreinigung mit Hochdruck & Heisswasser + Kontrolle durch Veranstalter. - Prozess 2:
Wie Prozess 1 plus 5 Tage Trocknungszeit. - Standardprozess:
Reinigung nur bei autorisierter Reinigungsstelle, keine Selbstfreigabe möglich.
Ablauf bei Gewässerwechsel
- Meldung: Der geplante Gewässerwechsel muss online über die zentrale Plattform (Meldung Gewässerwechsel - Schritt 1 von 2) gemeldet werden.
- Reinigung: Das Schiff ist bei einer anerkannten Reinigungsstelle fachgerecht zu reinigen. Schiffsreinigungsstellen - Umwelt Zentralschweiz
- Einwasserung: Nach erfolgreicher Meldung und Reinigung erhält man eine Einwasserungsfreigabe, die beim Einwassern mitzuführen ist.
Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- und Fischereigeräte wird eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen, Meldeformulare und Listen der anerkannten Reinigungsstellen sind auf der zentralen Informationsplattform verfügbar.