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Invasive aquatische Organismen

In der Schweiz wurde eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) eingeführt, um die Ausbreitung invasiver aquatischer Arten wie der Quaggamuschel zu verhindern. Diese Regelung betrifft immatrikulierte Schiffe und ist kantonal geregelt.

  • Die Informationen auf dieser Seite entsprechen den aktuellsten verfügbaren Informationen. Im Zweifelsfall sind die Weisungen der Kantone massgebend!
  • Hintergrundinformationen bei der EAWAG 

Übersicht

Übersicht der SMRP in Schweizer Kantonen

KantonEinführungBesonderheiten
Zentralschweiz (Nidwalden, Obwalden, Luzern, Schwyz, Uri, Zug)August 2024Einheitliche Online-Meldeplattform; Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel.
Bern23. September 2024Online-Meldung und Reinigung vor Einwasserung erforderlich.
St. Gallen1. April 2025Einmalige Selbstdeklaration des Heimgewässers; Bodensee ausgenommen von Reinigungspflicht.
Zürich1. April 2025Einmalige Deklaration des Heimgewässers erforderlich.
Graubünden1. April 2025Einheitliche Online-Meldeplattform; Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel.
Glarus1. Mai 2025Einheitliche Online-Meldeplattform; Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel.

 

Pflichten bei Teilnahme an nautischen Anlässen mit Gewässerwechsel

Vor dem Anlass:

  1. Online-Meldung des Gewässerwechsels
  2. Schiffstyp bestimmen (A bis D) → entscheidet über Freigabeprozess.
  3. Reinigungspflicht je nach Schiffstyp:
    • Selbstreinigung & Trocknung (Freigabeprozess 1 & 2)
    • Reinigung bei autorisierter Stelle (Standardprozess)

Am Tag des Anlasses:

  1. Vorzeigen der Meldung (PDF mit QR-Code)
  2. Reinigung bestätigen (Unterschrift & Kontrolle durch geschulte Personen)
  3. Einwasserungsbewilligung wird automatisch erteilt

Rückkehr ins Heimgewässer:

  • Online-Meldung erneut erforderlich.
  • Falls SMRP auch im Heimgewässer gilt → Schiff erneut reinigen und bestätigen lassen.
  • Neue Einwasserungsfreigabe wird ausgestellt.

Schiffstypen & Freigabeprozesse:

TypBeschreibungFreigabeprozess (Land/Wasser)
AEinfaches Schiff, kein wassergekühlter Motor, keine Kajüte1 / 2
BEinfacher Aussenborder, keine Kajüte1 / Standard
CSportboote gem. Swiss Sailing (nicht A)1 / 2
DKomplexe Schiffe, alles andereStandard / Standard

 

Freigabeprozesse im Überblick:

  • Prozess 1:
    Selbstreinigung mit Hochdruck & Heisswasser + Kontrolle durch Veranstalter.
  • Prozess 2:
    Wie Prozess 1 plus 5 Tage Trocknungszeit.
  • Standardprozess:
    Reinigung nur bei autorisierter Reinigungsstelle, keine Selbstfreigabe möglich.

Ablauf bei Gewässerwechsel

  1. Meldung: Der geplante Gewässerwechsel muss online über die zentrale Plattform (Meldung Gewässerwechsel - Schritt 1 von 2) gemeldet werden.
  2. Reinigung: Das Schiff ist bei einer anerkannten Reinigungsstelle fachgerecht zu reinigen. Schiffsreinigungsstellen - Umwelt Zentralschweiz
  3. Einwasserung: Nach erfolgreicher Meldung und Reinigung erhält man eine Einwasserungsfreigabe, die beim Einwassern mitzuführen ist.

Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- und Fischereigeräte wird eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen, Meldeformulare und Listen der anerkannten Reinigungsstellen sind auf der zentralen Informationsplattform verfügbar.

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