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Berufungskommission

Gemäss den „Wettfahrtregeln Segeln“ (RRS) kann zu Entscheiden von Protestkomitees an Regatten Berufung eingelegt werden*. Swiss Sailing hat die Behandlung von Berufungen an die Berufungskommission übertragen. 

Wichtiger Hinweis: Die Berufungskommission ist ausdrücklich nicht für die Behandlung von Berufungen zu RRS 69 oder die Verfahren der MNA nach RRS 69 zuständig. Alle Berufungen und Verfahren nach RRS 69 obliegen der Juristischen Kommission. 

*Ausnahme: Entscheide Internationaler Protestkomitees (solche müssen in den NOR ausdrücklich vorgesehen sein und der Zusammensetzung gemäss RRS Anhang N entsprechen) oder wenn die NOR und SI das unter RRS 70.5 vorsehen.

Die Berufungskommission wird vom Zentralvorstand gewählt. Für die Amtsdauer vom 1. Mai 2024 bis 30. April 2027 setzt sie sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: 

Adrian Bauder, IJ/IU (SCC/YCZ/GYC)   (Präsident)

  • Patrick Diday NJ/NRO/ND (YCC)
  • Stefan Pulfer, NJ/NRO (RCO)
  • Kathrin Gloystein, NJ (CCRSC)
  • Michael Kwiatek,  NJ (YCC)
  • Samuel Ramp, NJ (ZYC)

Die Berufungskommission steht auch für Anfragen zur Auslegung der RRS von Protestkomitees oder Club- und Klassenvorständen zur Verfügung (gemäss RRS 70.4). Solche Anfragen sind zu richten an admin@swiss-sailing.ch, Betreff «Berufungskommission».

Berufungen müssen schriftlich mit Begründung und Beilage des schriftlichen Protestkomitee-Entscheids innerhalb von 14 Tagen nach dem Entscheid des Protestkomitees eingereicht werden. 

Per Post:
Swiss Sailing
Berufungskommission
Talgutzentrum 27, 3063 Ittigen

Per Email: admin@swiss-sailing.ch, Betreff «Berufung»

Gleichzeitig muss die Berufungsgebühr von CHF 64.60 (inkl. MwSt) überwiesen werden an 
UBS AG, 8098 Zürich, IBAN CH92 0023 5235 9021 1068 0, z.G. Swiss Sailing, 3063 Ittigen 

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