Logo - Swiss Sailing

Juristische kommission

Der Zentralvorstand hat für gewisse Entscheidungsfunktionen und zur juristischen Beratung von Zentralvorstand, Geschäftsleitung und Geschäftsstelle eine Juristische Kommission eingesetzt. Dieser obliegt u.a. die Behandlung von Berufungen zu Entscheiden von Protestkomitees unter RRS 69 und die Durchführung von Verfahren, für die der nationale Verband (MNA) nach RRS 69 verantwortlich ist. 

Die Juristische Kommission ist erste Rekursinstanz für Entscheide der Geschäftsleitung (GL)  gegenüber Mitgliedern und Personen (z.B. Offizielle, TrainerInnen etc.) innerhalb Swiss Sailing, zweite und letzte Rekursinstanz ist der Zentralvorstand. Gemäss Leistungsvereinbarung mit der Swiss Sailing Team AG (SST) übernimmt die Juristische Kommission ebenfalls die Funktion der ersten Rekursinstanz für Streitigkeiten zwischen Organen der SST und Athlet*innen (z.B. Selektionsentscheide). 

Die Juristische Kommission wird vom Zentralvorstand gewählt. Für die Amtsdauer 1. Mai 2021 bis 30. April 2024 setzt sie sich aus folgenden Anwälten zusammen

  • Rodolphe Gautier, SNG 
  • Patrick O’Neill, SCMd 
  • Jodok Wicki, ZYC

Berufungen und Anfragen zu RRS69  sowie begründete Rekursanträge zu Entscheidungen von GL und SST sind schriftlich zu richten an: 

Per Post:
Swiss Sailing
Juristische Kommission
Talgutzentrum 27, 3063 Ittigen

Per Email: admin@swiss-sailing.ch, Betreff «Juristische Kommission»

Für Berufungen zu Entscheiden von Protestkomitees nach RRS69 muss gleichzeitig die Rekursgebühr von CHF 64.60 (inkl. MwSt) überwiesen werden an:
UBS AG, 8098 Zürich, IBAN CH92 0023 5235 9021 1068 0, z.G. Swiss Sailing, 3063 Ittigen 

Informiert bleiben

Abonniere unseren Newsletter und erhalte regelmässig Nachrichten zu Wettkämpfen, Ranglisten und allgemeinen News.