Die Liste der für die bei Swiss Olympic klassierten Sportarten zuständigen Stellen mit Nachwuchsförderung ist hier verfügbar.
Das «Reglement Trägerschaften» definiert die Kriterien um eine von Swiss Sailing unterstützte Organisation zu werden.
Die Beiträge zur Nachwuchsförderung unterstützen die Aktivitäten von professionellen, von Swiss Olympic anerkannten oder ausgebildeten Trainern, die mit Athlet*innen arbeiten, die über eine Swiss Olympic Talent Card (SOTC) verfügen, die über den PISTE-Prozess erworben wurde. Nur eine von Swiss Olympic anerkannte Nachwuchsförderungsorganisation kann diesen Beitrag erhalten.
Mindestanforderungen an Trainer*innen
Trainer*innen mit einem Diplom als Berufstrainer*in (bestandene Prüfungen als Trainer*in Leistungssport oder Trainer*in Spitzensport oder entsprechende Äquivalente) werden anerkannt. Um anrechenbar zu sein, müssen Trainer*innen von einer NWF-Organisation (Verband, Ausbildungszentrum, CRP, Verein) angestellt oder beauftragt sein, mit einer Mindestanstellungsquote von 30% auf nationaler Ebene und 10% auf regionaler Ebene. Prozentsätze können zwischen den verschiedenen Trägerschaften kumuliert werden. Wie in den Regeln "Swiss Olympic - Nachwuchsförderung" festgelegt, werden:
- Nachwuchs-Trainings und Trainingslager
- Wettkämpfe
- PISTE-Tests/Tagungen
- Athletengespräche
- Elterngespräche
- Gespräche Karriereplanung
Wichtig: Reine administrative Unterstützung, Umfeldmanagement (z.B. Koordination Soziales/Schule) oder auch Tätigkeiten im Elite-Bereich lösen keine Unterstützungsbeiträge aus.
Für Trainer*innen in nationalen NWF-Trägerschaften gilt bei einer 100%-Anstellung: Der Bruttolohn (= für die Sozialversicherungen und Steuern maßgebender Lohn) muss mindestens CHF 80’800 pro Jahr (bzw. CHF 6'215.— pro Monat bei 13 Monatslöhnen) betragen. Gehaltsnebenleistungen, welche gemäss Lohnabrechnung und Lohnausweis zum Bruttolohn zählen, dürfen angerechnet werden. Swiss Olympic empfiehlt den Verbänden, sich auch für die regional angestellten resp. mandatierten Trainer*innen am Mindestlohn auszurichten.
Der Beschäftigungsgrad definiert sich anhand der Tätigkeiten im Rahmen der NWF gemäss Funktionenbeschrieb. 100 Stellenprozente werden einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden bei 48 Wochen pro Jahr gleichgesetzt.
Reporting
Jedes Jahr im November wird Swiss Sailing Informationen von den Trainern einholen, die in den oben genannten Organisationen tätig sind und die oben genannten Kriterien erfüllen (gemäss dem Nachwuchsförderungskonzept).
Swiss Sailing und Swiss Olympic behalten sich das Recht vor, jederzeit Verträge mit Trainerinnen und Trainern einzufordern sowie Lohnzahlungen und Sozialversicherungsabzüge zu überprüfen.
Schlussbemerkung
Swiss Sailing befolgt und wendet die von Swiss Olympic aufgestellten Regeln an:
- Factsheet NWF
- Ausführungsbestimmungen «Nachwuchstrainer*innen National und Regional»
- Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bei der Trainerbildung Schweiz
- Ausbildung der Berufstrainer